Basis des Leih- und Dienstleistungsangebotes von Popcorn-Service sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ausschließliche Geschäftsgrundlage der Lieferungen und Leistungen des Popcornservice (im weiteren Verwender). Entgegenstehenden AGB wird widersprochen. Mündliche Abreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Zustandekommen des Mietvertrages

Ein Mietvertrag über einen Gegenstand kommt zustande, wenn der Mieter das unverbindliche Angebot des Verwenders angenommen hat und dieser die Annahme schriftlich rückbestätigt hat. Eine Rückbestätigung ist auch durch Lieferung / Zurverfügungstellung der Gegenstände möglich.

3. Mietobjekt

Die Mietobjekte sind der Online - Preisliste oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind ca. Werte / Maße und keine zugesicherten Eigenschaften. Es gelten die Auftrags- sowie die Objektbezeichnungen des Verwenders. Die zur Miete bestimmten Objekte sind gebraucht.

4. Mietpreis

Der Mietpreis der Mietobjekte bemisst sich grundsätzlich nach unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung respektice nach individuellem Angebot. Er wird pro angefangenen Kalendertag berechnet. Ist zusätzlich zum Mietpreis ein Preis für die Reinigung ausgewiesen, so ist dieser unabhängig von Verschmutzung zu begleichen. Die Mietpreise verstehen sich ab dem jeweiligen Lager des Verwenders ohne Transport.  Die Kosten für das Verbrauchsmaterial sowie Dienstleistungen, sind auf der Homepage „www.popcornservice.de“ ausgewiesen und sind nicht Bestandteil der Mietpreise. Alle Preise sind Nettopreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht in Rechnung gestellt. Der Mieter erkennt die Geltung der Preise und Konditionen an.

5. Mietzeit

Als vertragliche Mietzeit gilt ausschließlich die vereinbarte Zeit; im Zweifel ein Tag (1 Tag = 1 Mieteinheit) oder 1 Stunde (1 Stunde = Je angefangene Stunde ab 30 Minuten). Die Mietzeit beginnt mit Abholung und endet mit Rückgabe. Ist Lieferung vereinbart so gelten der Beginn des Anlieferungstransports und das Ende des Abholtransports.

Für eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist die schriftliche Zustimmung des Verwenders erforderlich, die mindestens 12 Stunden vor Ablauf der Mietzeit auf Kosten des Mieters eingeholt werden muss. Der Verwender hat nach Ablauf der vertraglichen Mietzeit das Recht, die zusätzlich angefallene Zeit entsprechend der Preisliste abzurechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens wird vorbehalten. Einer Verlängerung durch Vorenthaltung / Inbesitzhaltung wird ausdrücklich widersprochen.

6. Nachbestellung

Bei Nachbestellung des Mieters kann der Verwender solange nicht für die vollständige Ausführung des Nachbestellungsauftrages haftbar gemacht werden bis dem Mieter eine schriftliche Bestätigung zugegangen ist.

7. Rückgabe, Bruch und Verlust

Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rückgabe kann grundsätzlich nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzubringen. Die Abnahmekontrolle ist erst im Lager möglich. Die Rücknahme erfolgt daher grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Unversehrtheit. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Nach Wahl des Verwenders kann das Mietobjekt ersetzt oder repariert werden, je nachdem was für den Mieter gemessen am Wiederbeschaffungswert laut Preisliste günstiger ist. Des Weiteren trägt der Mieter bei Verlust oder Beschädigung die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

8. Reinigung

Für die zusätzlich zum Mietpreis zu vergütende Reinigung hat der Mieter das Mietobjekt ordentlich und sortiert fertig zur maschinellen Reinigung vorzubereiten. Die Reinigung von Geräten und anderen Verleihgegenständen berechnen wir gemäß den vereinbarten Preisen oder nach Aufwand. Die Reinigung erfolgt unverzüglich nach Rückgabe. Bei übermäßiger Verschmutzung und Schäden wird ein Mehraufwand separat abgerechnet.

9. Stornierung

Die Stornierung des Auftrages ist bis zu 14 Tagen vor der vereinbarten Übergabe bzw. Liefertermin für den Mieter kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Liefertermin fallen 50% des vereinbarten Mietpreises, danach der volle Mietpreis an. Von den anfallenden Gebühren werden Einkünfte aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen abgezogen.

10. Gefahrübergang

Ort des Gefahr- und Haftungsübergangs ist stets am jeweiligen Lager des Verwenders. Der Verwender garantiert, dass die Ware bei Gefahrübergang auf den Mieter stets in einwandfreiem Zustand ist, der Mieter bestätigt dies mit einwendungsfreier Übernahme. Der Mieter muss den Verwender unverzüglich informieren, wenn das Mietobjekt bei der Anlieferung / Übergabe nicht vollständig, beschädigt oder verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

11. Transport

Ist Abholung vereinbart, so hat der Mieter das Material in einem geschlossenen Transporter ordnungsgemäß gesichert auf eigene Gefahr und Kosten zu transportieren. Ist Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Risiko des Mieters. Der Verwender liefert das Mietobjekt rechtzeitig vor der Veranstaltung frei Bordsteinkante an und holt es zum vereinbarten Zeitpunkt frachtsicher verpackt dort wieder ab; im Zweifel am nächsten Tag ab 8:00 Uhr. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Bitte erkundigen Sie sich nach unserem Angebot. Der Mieter stellt sicher, dass dem Verwender zum vereinbarten Lieferzeitpunkt ein freier und geeigneter Zugangsweg (geeignet für Lastwägen bis 7,5 Tonnen) zur Verfügung steht, es sei denn ein anderes Fahrzeug wurde vereinbart. Treten bei An- und Abfahrt Schäden am Gelände und / oder an Gebäuden auf, die auf Ungeeignetheit des Zugangsweges zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Für Verzögerungen bei Anlieferung und Abholung, die durch den Mieter verursacht wurden, haftet der Mieter insoweit, als jede angefangene Viertelstunde Wartezeit mit EUR 8,00 und pro Mann zu Lasten des Mieters abgerechnet werden.

12. Unmöglichkeit

Ist die Vertragserfüllung für den Verwender unmöglich, kann der Mieter erst dann kündigen, nachdem dem Verwender schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt worden ist.

13. Mängelhaftung

Eine Haftung des Verwenders ist grundsätzlich ausgeschlossen im Falle von anfänglich vorhandenen Mängeln der Mietsache, wenn die Mängel trotz Erkennbarkeit nicht angezeigt worden sind oder im Falle von höherer Gewalt (technische Störungen, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen). Sind Mängel vorhanden, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, solange dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung steht. Die verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet der Verwender gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wird mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Der Mieter stellt den Verwender von Ansprüchen Dritter wegen Schäden aus der Benutzung des Mietobjekts frei. Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

14. Gesamthaftung

Eine über die in Punkt 13 genannte Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Haftung aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.

15. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet die überlassenen Sachen pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln und sie gegebenenfalls bewachen zu lassen. Er hat Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegehinweise einzuhalten. Er hat sich bei Anlieferung oder Abholung vom ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu überzeugen und Mängel unverzüglich beim Verwender anzuzeigen. Eine Überlassung an Dritte oder Verbringung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist untersagt. Der Mieter hat die Sache frei von Rechten Dritter zu halten.

16. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist bei Übernahme der Ware sofort fällig. Als Zahlungsmittel wird ausschließlich Bargeld akzeptiert. Eine Zahlung durch eine Banküberweisung wird nur in Ausnahmefällen und dann nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf die Forderungen des Verwenders je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Mieters. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Mieters ist nur mit unstreitigen oder titulierten Ansprüchen möglich.

17. Geltendes Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Verwenders. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lörrach, sofern der Käufer Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält; dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Der Mieter ist mit einer Speicherung seiner Daten im Sinne des BDSG für geschäftliche Zwecke einverstanden.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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